Mit der Neuprofilierung des Staatlichen regionalen Förderzentrums werden Förderchancen für Schüler*innen in den Bildungsgängen Grundschule und Regelschule realisierbar.
In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler*innen des Bildungsganges der Regelschule in einem Klassenerband unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz (Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer), wie der Unterricht organisiert wird. So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch Trennung in Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Diese Organisationsform soll weiterentwickelt und gestärkt werden. Andererseits können die Regelschüler auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).
Regelschüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf Sprache oder Sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.
Neben einer soliden Allgemeinbildung in den Pflichtfächern erhalten Regelschüler*innen in Wahlpflichtfächern ab Klassenstufe 7 eine praxisnahe und ihre Neigungen berücksichtigende Orientierung für Leben und Beruf. Dabei arbeiten die Schulen mit der regionalen Wirtschaft zusammen, was von vielfältigen Projektarbeiten bis zu interessanten Betriebspraktika reicht.
Die meisten Regelschüler*innen treten nach Haupt- oder Realschulabschluss in die Berufsausbildung ein und besuchen dabei eine berufsbildende Schule (Abschluss: Kammerprüfung und/oder Hochschulreife). Näheres zu dieser Schulart unter „Berufsbildende Schulen“. Entsprechend geeigneten Regelschülern mit entsprechenden Notenvoraussetzungen steht mit Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 der Übertritt an ein Gymnasium offen, wo sie nach drei weiteren Schuljahren das Abitur erwerben können.
Dabei haben sie die Wahl zwischen einem allgemeinen und einem beruflichen Gymnasium. Letzteres bietet als eine spezielle Form der berufsbildenden Schule neben der allgemeinen gymnasialen eine spezielle berufliche Bildung, die für einschlägige Studienrichtungen sehr nützlich sein kann. (siehe Thüringer Bildungsportal)