Der gleichwertige Hauptschulabschluss im Bildungsgang zur Lernförderung
Schüler mit den entsprechenden Leistungsvoraussetzungen können durch das Absolvieren eines 10. Schuljahres den gleichwertigen Hauptschulabschluss im Bildungsgang zur Lernförderung erwerben. Das Leistungsniveau der Schüler wird in Klasse 7 durch klassenübergreifende Lernstandskontrollen festgestellt. Auf dieser Grundlage wird unter Berücksichtigung des Eltern- und Schülerwillens und bei entsprechender Schülerzahl eine Klassenumbildung ab Klasse 8 vorgenommen. In der neu zusammengesetzten Klasse werden die Schüler auf die höheren Leistungsanforderungen schrittweise vorbereitet. Sollte die Schülerzahl für eine Klassenbildung zu gering sein, werden Leistungskurse eingerichtet. Schwerpunkt für den differenzierten Unterricht sind die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Am Ende der 9. Klasse wird mit nochmaliger Leistungsfeststellung über die Aufnahme in die Klasse 10 entschieden. Die befähigten Schüler bewerben sich um eine Schullaufbahnverlängerung. Lehrplangrundlage für den Unterricht in dieser Klassenstufe sind der Lehrplan im Bildungsgang zur Lernförderung, Lehrplanschwerpunkte, die durch eine schulamtsübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet worden sind, sind die Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss. Der Unterricht im berufswahlvorbereitenden Lernbereich beinhaltet weiterhin einen wöchentlichen Praxistag und ein zweiwöchiges Blockpraktikum. Um den gleichwertigen Hauptschulabschluss zu erreichen, erarbeiten alle Schüller eine Projektjahresarbeit nach vorgegebenen Kriterien und verteidigen diese in einem Kolloquium. Die Schüler/innen stellen sich einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch.