GU in den GS „Falk, Fürnberg, Pestalozzi,Legefeld“

Team der Staatlichen Grundschulen „Falk“, „Fürnberg“ „Pestalozzi“ „Parkgrundschule“

Die Förderung kommt zum Kind

In unseren Netzwerkschulen werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Lernens, der Sprache, der geistigen Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Hören und Sehen und im Förderbereich Autismus gemeinsam mit anderen Grundschulkindern wohnortnah unterrichtet und von uns im Gemeinsamen Unterricht (GU) betreut.

Aber auch Kinder mit Teilleistungsstörungen, Lernschwächen oder Verhaltens- und Sprachproblemen bekommen unsere Unterstützung.

Wir leisten präventive Arbeit mit Kindern, bei denen sich Lernschwierigkeiten abzeichnen.

Organisatorisches

An zwei Grundschulen arbeiten jeweils eine Förderschullehrerin und eine Sonderpädagogische Fachkraft (SPF). Die Kolleginnen der Falkschule können mit der Schulsozialarbeiterin zusammenarbeiten.

Die Stundenzuweisung für unsere Arbeit erfolgt durch die Netzwerkkoordinatorin und richtet sich nach den Bedarfen der sonderpädagogischen Förderung und der präventiven Maßnahmen für die Kinder an der jeweiligen Grundschule.

Gemeinsam mit der Schulleitung erfolgt dort unsere Stundenzuweisung für die einzelnen Klassen.

Unsere Aufgabenfelder sind Beratung – Förderung – Prävention

Wir planen und gestalten pädagogische und sonderpädagogische Fördermaßnahmen in Absprache mit den Lehrern.

Bei der Durchführung der Fördermaßnahmen orientieren wir uns an den schulischen Lerninhalten der jeweiligen Klassenstufe, der individuellen Lernausgangslage des zu fördernden Kindes und den Zielen des pädagogischen oder sonderpädagogischen Förderplanes.

Wir bereiten didaktisch und inhaltlich Unterrichtsinhalte für unsere Fördervorhaben auf.

Offene Unterrichtsformen wie Tagesplan – oder Werkstattarbeit in den Klassen ermöglichen Binnendifferenzierung, eine lernprozessbegleitende Diagnostik und erleichtern eine unterrichtsimmanente sonderpädagogische Förderung.

Die Förderung findet in Doppelbesetzung im Unterricht, aber auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung meist parallel zur Unterrichtsstunde statt.

Dafür steht uns je ein eigener Förderraum zur Verfügung. Wir nutzen die von uns persönlich bereitgestellten und angefertigten Fördermaterialien oder die der Schule.

Wir beraten Lehrkräfte und Erziehungs- und Sorgeberechtigte zur Unterrichtsgestaltung und der unterrichtsimmanenten sonderpädagogischen Förderung, empfehlen differenzierte Lernangebote, die individuell auf das zu fördernde Kind abgestimmt sind. Wir geben Empfehlungen zu Fördermaßnahmen im Unterricht und häuslichen Bereich, zur Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs und beraten bei Verdacht einer Teilleistungsstörung oder bei anderenSchwierigkeiten im schulischen Alltag.

Bei Lernproblemen der Schüler führen wir informelle und standardisierte Testverfahren durch, mit schriftlicher Auswertung für die Hand des Lehrers oder der Eltern.

Wir beraten und unterstützen je nach Bedarf Lehrer und Eltern bei der Erstellung und Evaluierung der pädagogischen Förderpläne, d.h. gemeinsam werden Förderziele und Fördermaßnahmen festgelegt, Ergebnisse benannt und Fördermaßnahmen auf ihre Effektivität überprüft sowie bei Notwendigkeit neue Ziele abgeleitet.

Wir Förderschullehrer schreiben sonderpädagogische Gutachten auf der Grundlage unterrichtsbegleitender Diagnostik jährlich fort und werden dabei vom Klassenlehrer und der SPF unterstützt. Wir sind verantwortlich für die Gutachtenbesprechung mit den Eltern, gemeinsam mit dem Klassenlehrer und der SPF.

Auf der Grundlage des sonderpädagogischen Erstgutachtens oder der Gutachtenfortschreibung erstellen und besprechen wir mindestens halbjährlich die sonderpädagogischen Förderpläne gemeinsam mit dem Klassenlehrer und den Erziehungsberechtigten.

Dabei beziehen wir die Ergebnisse aus Beobachtungen, prozessbegleitenden Lernstandsanalysen und Testverfahren ein.

Wir dokumentieren Lernausgangslagen und Fördermaßnahmen.

Wir unterstützen die Klassenlehrer bei der Beantragung einer sonderpädagogischen Begutachtung eines Schülers/einer Schülerin durch das TQB.

Für den Übergang des Kindes mit einem sonderpädagogischen und pädagogischen Förderplan an die weiterführende Schule informieren wir Lehrer und Förderpädagogen der aufnehmenden Schule über die bisher erfolgte Förderung und geben Empfehlungen für die weitere Unterstützung des Schülers.

Wir arbeiten mit Fachdiensten, Sozialbehörden und Frühförderstellen, Schulbegleitern und Schulsozialarbeitern zusammen und suchen Unterstützung durch Schulpsychologen, behandelnde Ärzte, Therapeuten und Logopäden.

An Beratungen gemeinsam mit der Schulleitung, dem Beratungslehrer und Schulsozialarbeiter nehmen wir regelmäßig teil.